Die außerordentliche Beschwerde (a. o. Beschwerde)
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(Padre
Alex)
Also, wenn alle Stricke "gerissen sind", wenn gar nichts mehr hilft auf normalem Wege und "im Guten", dann gibt es die Möglichkeit zur a. o. Beschwerde. Wenn es dringend ist, dann sollte sie so rasch wie möglich sachlich aufgesetzt und sogleich an die parteienübergreifende parlamentarische "Bundesheer-Beschwerdekommission" gefaxt werden (die Nummern findest Du sogleich weiter unten). Deine Schnelligkeit kann eventuell entscheidend sein, wobei dies natürlich vom konkreten Fall abhängt.
Die außerordentliche Beschwerde kann aber auf Wunsch auch bei der militärischen Dienststelle, bei der der Beschwerdeführer Dienst versieht, eingebracht werden, was jedoch eher selten vorzukommen scheint. Manche Experten empfehlen im Hinblick auf angeblich mögliche parteipolitische Deckungsmaschinerien diesen Weg im übrigen nicht. Eine solche bei der militärischen Dienststelle eingebrachte außerordentliche Beschwerde ist jedenfalls ohne Stellungnahme und Zwischenerledigung unverzüglich an die "Bundesheer-Beschwerdekommission" weiterzuleiten.
Die "Bundesheer-Beschwerdekommission" ist - wie schon gesagt - beim BMLV eingerichtet und setzt sich aus 3 sich in der Amtsführung abwechselnden Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern zusammen. Diese werden von den im Nationalrat vertretenen politischen Parteien alle sechs Jahre im Verhältnis ihrer Mandatsstärke bestellt bzw. entsandt.
Nach erfolgter Sachverhaltserhebung (durch die untersuchende Beschwerdekommission) werden in monatlichen Sitzungen durch die "Bundesheer-Beschwerdekommission" Empfehlungen beschlossen. Das BMLV ist zwar nicht verpflichtet, bei der Erledigung von außerordentlichen Beschwerden den Empfehlungen Folge zu leisten, müßte jedoch schon sehr schwerwiegende Gründe anführen, um ihnen nicht zu folgen. Im übrigen können nach Beratung bei einem Rechtsanwalt die Empfehlungen der Beschwerdekommission bzw. die Beschwerdeerledigung etwaige Grundlage für Amtshaftungsverfahren sein.
Du fragst mich, was man formal beachten muß beim Verfassen der Beschwerde? Ganz einfach, schreibe klar und deutlich, daß es sich um eine außerordentliche Beschwerde handelt, schreibe klar und deutlich den Absender, und nun kannst Du in Deinen Worten die Dich bedrängende Situation schildern, nur mit wahren Fakten natürlich! Und schließlich unterschreibe Deine Beschwerde. Du schickst sogleich alles an die
Bundesheer-Beschwerdekommission:
FAX:
von
einem ausländischen Netz 0043-50201-1017142
und in Österreich 050201-1017142.
EINGESCHRIEBEN an
folgende Adresse:
Parlamentarische
Bundesheer-Beschwerdekommission
Roßauer Lände 1, A-1090 WIEN
TELEPHON:
Natürlich
kannst Du Dich auch noch direkt und unbürokratisch von
Mitarbeitern der Kommission telephonisch beraten lassen, nämlich
von
einem ausländischen Netz 00043-13198089
und in Österreich
0810-200125 (zum Ortstarif) oder 050201-1021050.
Betreffend die Adressierung empfehle ich Genauigkeit: die Bundesheer-Beschwerdekommission ist nicht das BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung). Auch wenn dies sehr einleuchtend klingt, offenbar werden immer wieder Beschwerden unzuständigerweise beim BMLV eingebracht, wobei diese im Sinne des § 6 AVG natürlich an die zur weiteren Behandlung bzw. Erledigung zuständige Stelle weiterzuleiten sind. Es ist richtig, daß ansonsten Beschwerdevorbringen auch direkt beim BMLV eingebracht werden können, was jedoch nicht bedeutet, daß sie nicht an den in den jeweiligen Rechtsvorschriften normierten Vorgesetzten bzw. Dienststellenleiter gerichtet sein müssen. Über jene Beschwerdevorbringen, die keine a. o. Beschwerde gem. § 14 der ADV sind, wird seitens des BMLV/Beschwerdeabteilung ab dem Zeitpunkt der Einbringung die Fachaufsicht hinsichtlich der weiteren Bearbeitung und Erledigung durch den in § 13 ADV festgelegten Kommandanten bzw. Dienststellenleiter ausgeübt oder bei unmittelbarer Zuständigkeit des Bundesministers für Landesverteidigung diese selbst in Bearbeitung genommen.
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Verbesserungsvorschläge, Anmerkungen, Fragen oder direkte Bitten im Zusammenhang mit Beschwerdeproblemen können natürlich auch an Padre Alex übermittelt werden (jetzt gleich per eMail oder per Formular oder per Telephon 01/513.01.66), und ich rufe oder sende ein Mail zurück, wie Du willst. Selbstverständlich stehen Dir auch meine öffentlichen Schlüssel (GNuPG oder PGP) zur Verfügung, um mir "abhörsicher" Deine Fragen zukommen zu lassen. Im Falle des Falles komme ich auch so rasch wie möglich persönlich oder empfehle Dir einen guten Rechtsanwalt - sehr wichtig ist es in diesem Zusammenhang, etwaige Fristen nicht ungenützt verstreichen zu lassen. Konkrete Rechtsberatung und alle auf diesen Seiten angebotenen Rechtsinformationen sind insbesondere im Hinblick auf die sich ständig ändernde Gesetzeslage ohne jegliche Gewähr.
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