Rapport und persönliche Aussprache
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Zur Erledigung von Angelegenheiten, die mündliche Erörterungen oder persönliche Erhebungen erfordern, sowie zur Entgegennahme von Wünschen oder Beschwerden wird bei jeder Einheit in der Regel von Montag bis Freitag täglich (Zeitpunkt wird bei der Standeskontrolle bekanntgegeben) Rapport abgehalten. Die Meldung wichtiger Vorfälle oder die Erledigung dringender Angelegenheiten ist nicht an den Rapport gebunden.
Jeder Soldat ist berechtigt, persönliche Angelegenheiten, wie etwa Wünsche und Beschwerden, statt beim Rapport im Rahmen einer persönlichen Aussprache vorzubringen. Ein Vorgesetzter, der um eine persönliche Aussprache ersucht wird, hat diese zu ermöglichen, sobald es der Dienst zuläßt. Bei der persönlichen Aussprache und beim Rapport dürfen außer dem Vorgesetzten andere Personen nur mit Zustimmung des betroffenen Soldaten anwesend sein.
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1.
Beschwerderecht (inkl. Links zu "Heer und Gesetz")
a)
ordentliche Beschwerde
b)
außerordentliche (= a. o.) Beschwerde
4.
Volksanwaltschaft (Onlinebeschwerde möglich!)
5.
Schreiben an den hwst. Militärbischof
Hast Du mehr Zeit, dann kannst Du auch alles beim BMLV direkt in der ADV nachlesen. Verbesserungsvorschläge, Anmerkungen, Fragen oder direkte Bitten im Zusammenhang mit Beschwerdeproblemen können natürlich schon hier auch an mich abgesendet werden (jetzt gleich per eMail oder per Formular, das lese nur ich), und ich rufe zurück oder sende ein Mail zurück, wie Du willst. Konkrete Rechtsberatung und alle auf diesen Seiten angebotenen Rechtsinformationen sind insbesondere im Hinblick auf die sich ständig ändernde Gesetzeslage ohne jegliche Gewähr.
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