UNMITTELBARE EHEVORBEREITUNG
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Vorfrage (A): Was bitte ist Liebe? Brauchen wir sexuelle Intelligenz?
Vorfrage (B): Sind wahre Liebe und direkte Verhütung immer Gegensätze?
Du findest hier also folgende Inhalte:
3. Jesus Christus stellt die Eheordnung wieder her und erhöht sie:
Einheit (nur ein Mann und nur eine Frau
---> Christus stiftet nur eine einzige Kirche)
Unauflöslichkeit
(bis zum Tode ---> ein unzertrennlicher Bund zwischen Christus und
seiner Kirche)
Ehe als wahres Sakrament (dieses Bundes
zwischen Christus und seiner Kirche) zwischen Getauften.
5. Wirkungen des Sakramentes der Ehe: sakramentale Gnaden und nach dem Vollzug unauflösbares Eheband
6. Die Werte und Forderungen der ehelichen Liebe
7. Die Ehe und das sechste Gebot
"Du sollst nicht die Ehe brechen" (Ex
20,14; Dtn 5,18).
"Ihr habt gehört, daß gesagt
worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer
eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon
Ehebruch mit ihr begangen" (Mt 5,27 - 28).
8. Kinder als Geschenk Gottes: sittliche Konsequenzen
9. Weitere konkretere Pflichten und Rechte, die sich aus dem Eheschluß ergeben
10. Das Um und Auf: gemeinsame Ausrichtung auf den dreifaltigen Gott Gebetsleben!
11. Konkrete Hilfe für Schwangere: "Hilfe, ich will mein Kind nicht umbringen (lassen)!"
1. Gott selbst hat die Ehe bereits im Paradies eingesetzt, mit den Ehezwecken: Erhaltung des Menschengeschlechtes und gegenseitige Unterstützung der Ehegatten:
Die Berufung zur Ehe liegt schon in der Natur des Mannes und der Frau, wie diese aus den Händen des Schöpfers hervorgegangen sind. "Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe wurde vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt ... Gott selbst ist Urheber der Ehe" (II. Vatikanisches Konzil = Vat. II, GS 48,1) Die Ehe ist daher trotz kulturell-geschichtlicher Veränderungen keine rein menschliche Institution, sondern sie hat immer bleibend-gemeinsame Züge aufgewiesen (vgl. "Weltkatechismus" oder "Katechismus der Katholischen Kirche = KKK, Nr. 1603).
Gott, der den Menschen aus Liebe erschaffen hat, hat ihn auch zur Liebe berufen, welche die angeborene, grundlegende Berufung jedes Menschen ist. Der Mensch ist ja nach dem Bild Gottes erschaffen (vgl. Gen 1,27), der selbst die Liebe ist (vgl. 1 Joh 4,8.16). Da ihn Gott als Mann und Frau geschaffen hat, wird ihre gegenseitige Liebe ein Bild der unverbrüchlichen Liebe, mit der Gott den Menschen liebt. Diese eheliche Liebe nun wird von Gott bekanntlich gesegnet und dazu bestimmt, fruchtbar zu sein und sich im gemeinsamen Werk der Verantwortung für die Schöpfung zu verwirklichen: "Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert die Erde, unterwerft sie euch" (Gen 1,28; vgl. KKK 1604).
In der Heiligen Schrift lesen wir weiter, daß Mann und Frau füreinander geschaffen sind: "Es ist nicht gut, daß der Mensch allein bleibt" (Gen 2,18). Die Frau ist "Fleisch von seinem Fleisch" (vgl. Gen 2,23), das heißt: sie ist sein Gegenüber, ihm ebenbürtig und ganz nahestehend. Sie wird ihm von Gott als eine Hilfe (vgl. Gen 2,18.20) gegeben. "Darum verläßt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch" (Gen 2,24). Daß diese Realität der Ehe eine unauflösliche Einheit des Lebens beider bedeutet, zeigt Jesus Christus selbst, denn er erinnert daran, was eben "am Anfang" der Plan Gottes war: "Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins" (Mt 19,6).
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2. Nach dem Sündenfall ergeben sich für die Ehe Folgen bis heute und darum die Notwendigkeit der entsprechenden Hilfe Gottes:
Auch vor der Eheinstitution hat die Sünde nicht Halt gemacht. Die Vereinigung von Mann und Frau war zu allen Zeiten durch Zwietracht, Herrschsucht, Untreue, Eifersucht und durch Konflikte bedroht, die bis zum Haß und zum Bruch gehen können. Wie der Glaube uns sagt, stammt diese Unordnung, die wir mit Schmerzen wahrnehmen, nicht aus der Natur des Mannes und der Frau und auch nicht aus der Natur ihrer Beziehungen, sondern aus der Sünde. Als Bruch mit Gott zieht die Ursünde als erste Folge den Bruch der ursprünglichen Gemeinschaft zwischen Mann und Frau nach sich (vgl. Gen 3,12). Die gegenseitige vom Schöpfer eigens geschenkte Zuneigung (vgl. Gen 2,22) entartete zu Herrschsucht und Begierde (vgl. Gen 3,16 b); die schöne Berufung von Mann und Frau, fruchtbar zu sein, sich zu vermehren und sich die Erde zu unterwerfen (vgl. Gen 1,28), wird durch die Schmerzen des Gebärens und durch die Mühe des Broterwerbs belastet (vgl. Gen 3,16 - 19; vgl. KKK 1606 - 1607).
Und doch bleibt die von Gott eingesetzte Ordnung bestehen - um jedoch die durch die Sünde geschlagenen Wunden zu heilen, benötigen Mann und Frau die Hilfe der Gnade, die Gott in seiner Barmherzigkeit ihnen nie verweigert hat (vgl. Gen 3,21). Ohne diese Hilfe kann es dem Mann und der Frau nie gelingen, die Lebenseinheit zustande zu bringen, zu der Gott sie "am Anfang" geschaffen hat (vgl. KKK 1608). Die durch eine gültige Beichte gut vorbereiteten katholischen Brautleute erlangen daher durch den kirchlich-sakramentalen Ehevertrag von Gott, daß in ihnen die heiligmachende Gnade vermehrt wird und ihnen außerdem noch besondere zur Erfüllung ihrer Standespflichten notwendige Gnaden verliehen werden (Heiligung ihrer gegenseitigen Liebe, Kraft für die gegenseitige Treue und für eine gute Erziehung ihrer Kinder).
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3. Jesus Christus stellt die Eheordnung wieder her und erhöht sie:
Einheit (nur ein Mann und nur eine Frau ---> Christus stiftet nur eine einzige Kirche)
Unauflöslichkeit (bis zum Tode ---> ein unzertrennlicher Bund zwischen Christus und seiner Kirche)
Ehe als wahres Sakrament (dieses Bundes zwischen Christus und seiner Kirche) zwischen Getauften.
In seinem Erbarmen ließ Gott also den sündigen Menschen nicht im Stich. Die Strafen, welche die Sünde nach sich zieht, die Geburtsschmerzen (vgl. Gen. 3,16), die Arbeit "im Schweiße deines Angesichts" (Gen 3,19), sind auch Heilmittel, die schlimmen Folgen der Sünde in Grenzen halten. Nach dem Sündenfall hilft die Ehe, den Rückzug in sich selbst, den Egoismus, die Suche nach dem eigenen Vergnügen zu überwinden und für den Anderen offen zu sein, bereit, ihm zu helfen und für ihn dazusein (vgl. KKK 1609).
Die alttestamentlichen Propheten sahen den Bund Gottes mit Israel unter dem Bild einer ausschließlichen, treuen ehelichen Liebe (vgl. Hos 1 - 3; Jes 54; 62; Jer 2 - 3; 31; Ez 16; 23!) und führten so das Bewußtsein des auserwählten Volkes zu einem tieferen Verständnis der Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe (vgl. Mal 2,13 - 17). Die Bücher Rut und Tobit bieten berührende Zeugnisse der hohen Auffassung von der Ehe, der treuen, zärtlichen Gemeinschaft zwischen den Gatten. Die Überlieferung erblickte im Hohenlied stets einen großartigen Ausdruck der menschlichen Liebe als eines reinen Widerscheines der Liebe Gottes, einer Liebe, die "stark ist wie der Tod" und die "auch mächtige Wasser ... nicht löschen" können (Hld 8,6 - 7; vgl. KKK 1611).
Dieser Ehebund zwischen Gott und seinem Volk Israel hatte den neuen, ewigen Bund vorbereitet. In diesem neuen Bund hat sich der Sohn Gottes in seiner Menschwerdung und der Hingabe seines Lebens gewissermaßen mit der ganzen durch ihn geretteten Menschheit verbunden (vgl. Vat. II, GS 22). Zu Beginn seines öffentlichen Lebens wirkte Jesus - auf die Bitte seiner Mutter hin - bei einem Hochzeitsfest sein erstes Wunder (vgl. Joh 2,1 - 11). Die Kirche mißt der Teilnahme Jesu an der Hochzeit von Kana große Bedeutung bei. Sie erblickt darin die Bestätigung dafür, daß die Ehe etwas Gutes ist, und die Ankündigung, daß die Ehe fortan ein wirksames Zeichen der Gegenwart Christi sein wird (vgl. KKK 1612 - 1613).
In seiner Predigttätigkeit lehrte Jesus Christus unmißverständlich den ursprünglichen Sinn der Vereinigung von Mann und Frau, wie sie der Schöpfer zu Beginn gewollt hatte: Die von Mose gegebene Erlaubnis, seine Frau zu verstoßen, sei ein Entgegenkommen gegenüber der Herzenshärte gewesen (vgl. Mt 19,8); die eheliche Vereinigung von Mann und Frau sei unauflöslich - Gott selbst habe sie geschlossen: "Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Mt 19,6). Wenn die Gatten Christus nachfolgen und die von ihm eingesetzten Hilfsmittel (= Sakramente und Gebet!) benützen und so ihr spezifisches Kreuz auf sich nehmen (vgl. Mk 8,34), werden sie diesen ursprünglich-verpflichtenden Sinn der Ehe "erfassen" (vgl. Mt 19,11) und ihn mit der Hilfe Christi auch leben können (vgl. KKK 1614 - 1615).
Der Apostel Paulus macht dies begreiflich, wenn er sagt: "Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat, um sie ... rein und heilig zu machen" (Eph 5,25 - 26). Und er fügt gleich hinzu: "Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche (Eph 5,31 - 32). Die christliche Ehe ist somit wirksames Zeichen, Sakramente des Bundes zwischen Christus und der von ihm gestifteten einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche. Weil die Ehe also dessen Gnade, die Gnade Christi, bezeichnet und mitteilt, ist die Ehe zwischen Getauften ein wahres Sakrament des Neuen Bundes (vgl. Denz. 1800; Kirchenrecht = CIC can. 1055 § 2).
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4. Zur liturgischen Feier der heiligen Trauung im allgemeinen, zu ihrer gewünschten sakramentalen Vorbereitung und zum Spenden des Ehesakramentes selbst = zum gültigen Aussprechen des JA-Wortes (= Ehekonsens):
Die getauften Brautleute selbst spenden sich als Übermittler der Gnade Christi das Ehesakrament. Normalerweise findet die Trauung von katholischen Gläubigen wegen des Zusammenhanges aller Sakramente mit dem Mysterium von Kreuzigung und Auferstehung Christi im Verlauf der heiligen Messe statt, in der sich ja das Gedächtnis des Neuen Bundes vollzieht. Im Neuen Bund hat sich ja Christus für immer mit der Kirche vereint, mit seiner geliebten Braut, für die er sich hingab (vgl. Vat. II., LG 6). Somit ist es angemessen, daß die Brautleute ihr Ja zur gegenseitigen Selbsthingabe dadurch zusätzlich besiegeln, daß sie sich mit der Hingabe Christi an seine Kirche vereinen, die im eucharistischen Opfer vergegenwärtigt wird.
Wenn sie sich außerdem durch eine gültige Beichte vorbereitet haben, wie es die Kirche ausdrücklich wünscht (vgl. CIC can. 1065 § 2) und in der Zeit zwischen Beichte und Eheschluß nicht mehr in eine schwere Sünde (zurück)gefallen sind, dürfen und sollen sie die heiligste Eucharistie empfangen, damit sie durch Vereinigung mit dem hochheiligen Leib Christi in Christus nur einen Leib bilden (vgl. 1 Kor 10,17). Erst dadurch wird die liturgische Feier der Trauung nicht nur gültig, sondern auch würdig und fruchtbar sein (vgl. KKK 1621 - 1622). Wer jedoch das sakramentale JA-Wort ohne gültige Beichtvorbereitung im Zustande der Todsünde ausspricht, feiert das Ehesakrament zwar gültig, aber sakrilegisch (= Gottesraub) und erlangt so keine Gnaden von Gott. Diese Gnaden werden nachträglich nur dann gewährt, wenn der betroffene Katholik später gültig beichtet (also auch diesen Gottesraub). Vor der Hochzeit sollen außerdem jene Katholiken, die noch nicht gefirmt sind, das hl. Sakrament der Firmung empfangen, sofern dies ohne große Schwierigkeiten möglich ist.
Die Ehe kommt nur durch die gegenseitige Konsenskundgabe zustande (CIC can. 1057 § 1). Der Konsens besteht in dem "personal freien Akt, in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen" (Vat. II, GS 48,1; vgl. CIC can. 1057 § 2). Der Konsens muß also ein Willensakt jeder der beiden Vertragspartner sein und frei von Zwang oder schwerer Furcht, die von außen eingeflößt wird (vgl. CIC can. 1103). Falls diese Freiheit fehlt, ist der Eheschluß ungültig. Einen gültigen Konsens können also nur jene Eheleute äußern, die dazu unter keinem wie immer gearteten Zwang stehen und außerdem nicht durch ein Naturgesetz oder ein Kirchengesetz gehindert sind. Der gültige Konsens wird im weiteren dadurch vollzogen, daß die Eheleute "ein Fleisch werden" (vgl. Gen. 2,24; Mk 10,8; Eph 5,31; vgl. KKK 1625 - 1629). Diese gültig geschlossene und vollzogene Ehe ist absolut unauflöslich. Sollte jedoch ein unheilbares Unvermögen vorliegen, den ehelichen Verkehr nach Menschenart zu vollziehen, so liegt Beischlafsunfähigkeit vor, sodaß der Eheschluß nicht gültig sein konnte (ausgenommen, die Beischlafsunfähigkeit entstand erst nach dem Eheschluß). Die Eheschließung ist auch dann ungültig, wenn jemand zur Erreichung der Eheschließung arglistig getäuscht worden ist über eine Eigenschaft des Partners, die ihrer Natur nach die eheliche Lebensgemeinschaft schwer zu stören vermag (z. B. die arglistige Verheimlichung von Unfruchtbarkeit). Es ist den Brautleuten gestattet, vor dem Eheschluß mit schriftlicher Genehmigung des Bischofs oder Generalvikars Gültigkeitsbedingungen zu vereinbaren, welche Ereignisse oder Eigenschaften der Vergangenheit oder Gegenwart betreffen (z. B. "ich heirate dich jetzt, wenn du nicht HIV-positiv bist" - liegt beim Eheschluß die Infektion vor, ist die Ehe aufgrund der Bedingung ungültig). Wer willentlich-entschieden Wesenseigenschaften oder wesentliche Elemente der Ehe ausschließt (z. B. völliger Ausschluß des Kindersegens, Ausschluß der Unauflöslichkeit ...), simuliert den Ehekonsens, und die Ehe kommt nicht gültig zustande. Informationen, wie man ein Ehenichtigkeitsverfahren anstrebt, finden sich hier.
Der Priester, der bei der Trauung assistiert, nimmt also im Namen der Kirche diesen Konsens der Brautleute entgegen und erteilt den Segen der Kirche Christi. Die Gegenwart des Priesters und der Trauzeugen (die im Gegensatz zu den Tauf- und Firmpaten kein lebenslang dauerndes Amt in der Kirche übernehmen und daher nicht katholisch sein müssen) bringt sichtbar zum Ausdruck, daß die Ehe eine kirchliche Lebensform ist. Aus diesem Grund verlangt die Kirche von ihren Gläubigen, daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen (vgl. Konzil von Trient: Denz. 1813 - 1816; CIC can. 1108). Die Gründe sind folgende (vgl. KKK 1630 - 1631):
a) Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt. Darum ist es angebracht, daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert wird.
b) Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein; sie schafft Rechte und Pflichten in der Kirche, zwischen den Gatten und gegenüber den Kindern.
c) Weil die Ehe ein Lebensstand der Kirche ist, muß über den Abschluß der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen verpflichtend.
d) Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene JA-Wort und hilft, ihm, treu zu bleiben.
Die Kompetenz des Staates darf sich also nur auf das eheliche Güterrecht, die öffentliche Beurkundung der Ehe und ihre staatsbürgerlichen Folgen beschränken. Die gesetzliche Pflicht, einer eigenen "Heiratszeremonie" vor dem Standesamt beiwohnen zu müssen, ist daher ein Verstoß gegen das natürliche Recht der Gläubigen, den Konsens nur einmal gemäß ihrer Religion abgeben zu müssen. Das JA-Wort im Rahmen der aufgezwungenen zivilgesetzlichen Formalität beim Standesamt bezieht sich also ausschließlich auf den Willen, die staatsgesetzlichen Rechte und Pflichten der noch in der Kirche zu schließenden zukünftigen Ehe sicherzustellen. Erst aufgrund der gültigen kirchlichen Trauung können und dürfen sich Katholiken als Eheleute betrachten, mit allen Rechten und Pflichten vor Gott und in der Kirche.
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5. Wirkungen des Sakramentes der Ehe: sakramentale Gnaden und nach dem Vollzug unauflösbares Eheband
"Aus einer gültigen Ehe entsteht zwischen den Ehegatten ein Band, das seiner Natur nach lebenslang und ausschließlich ist; in einer christlichen Ehe werden zudem die Ehegatten durch ein besonderes Sakrament gestärkt und gleichsam geweiht für die Pflichten und die Würde ihres Standes" (CIC can. 1134; vgl. KKK 1638).
Das Versprechen, durch das sich die Brautleute einander schenken und einander annehmen, wird durch Gott selbst besiegelt (vgl. CIC can. 1125). Aus ihrem Bund entsteht "eine nach göttlicher Ordnung feste Institution, und zwar auch gegenüber der Gesellschaft" (Vat. II, GS 48,1): Das Band der Ehe wird somit von Gott selbst geknüpft, sodaß die zwischen Getauften gültig geschlossene und hernach wirklich vollzogene Ehe nie aufgelöst werden kann. Dieses Band, das zwar aus dem freien menschlichen Akt der Brautleute und dem echten Vollzug der Ehe hervorgeht, ist fortan unwiderrufliche Wirklichkeit und stellt einen durch die Treue Gottes gewährleisteten Bund her. Es liegt daher nicht in der Macht der Kirche Christi, sich gegen diese Verfügung der göttlichen Weisheit auszusprechen (vgl. CIC can. 1141; vgl. KKK1639 - 1640).
Die eigene Gnade des Ehesakramentes ist dazu bestimmt, die Liebe der Gatten zu vervollkommnen und ihre unauflösliche Einheit zu stärken. Kraft dieser Gnade fördern sich die Gatten "gegenseitig im ehelichen Leben sowie in der Annahme und Erziehung der Nachkommenschaft zur Heiligung" (Vat. II, LG 11; vgl. LG 41). Christus ist der Quell dieser Gnade. Wie "Gott einst durch den Bund der Liebe und Treue seinem Volk entgegenkam, so begegnet nun der Erlöser der Menschen und der Bräutigam der Kirche durch das Sakrament der Ehe den christlichen Gatten" (Vat. II, GS 48,2). Er bleibt bei ihnen und gibt ihnen die Kraft, ihr Kreuz auf sich zu nehmen und ihm so nachzufolgen, aufzustehen, nachdem sie gefallen sind, einander zu vergeben, die Last des anderen zu tragen (vgl. Gal 6,2), sich einander unterzuordnen "in der gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus" (Eph 5,21) und in zarter, fruchtbarer übernatürlicher Liebe einander zu lieben. In den Freuden ihrer Liebe und ihres Familienlebens gibt er ihnen schon hier einen Vorgeschmack des Hochzeitsmahles des Lammes im neuen und ewigen Paradies.
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6. Die Werte und Forderungen der ehelichen Liebe
"Die eheliche Liebe hat etwas Totales an sich, das alle Dimensionen der Person umfaßt: Sie betrifft Leib und Instinkt, die Kraft des Gefühls und der Affektivität, das Verlangen von Geist und Willen; sie ist auf eine zutiefst personale Einheit hingeordnet, die über das leibliche Einswerden hinaus dazu hinführt, ein Herz und eine Seele zu werden; sie fordert Unauflöslichkeit und Treue in der endgültigen gegenseitigen Hingabe und ist offen für die Fruchtbarkeit. In einem Wort, es handelt sich um die normalen Merkmale jeder natürlichen ehelichen Liebe, jedoch mit einem neuen Bedeutungsgehalt, der sie nicht nur läutert und festigt, sondern so hoch erhebt, daß sie Ausdruck spezifisch christlicher Werte werden" (Johannes Paul II., Familiaris consortio, 22. 11. 1981 [= FC] Nr. 13; vgl. KKK 1643).
a) Die Liebe der Gatten erfordert also von Natur aus die Einheit und Unauflöslichkeit ihrer personalen Gemeinschaft, die ihr ganzes Leben umfaßt: "sie sind nicht mehr zwei, sondern eins" (Mt 19,6; vgl. Gen 2,24). Sie sind "berufen, in ihrer Einheit ständig zu wachsen durch die Treue, mit der sie täglich zu ihrem Eheversprechen gegenseitiger Ganzhingabe stehen" (FC 19). Diese menschliche Gemeinschaft wird durch die im Sakrament der Ehe gegebene Gemeinschaft in Jesus Christus bekräftigt, geläutert und vollendet. Sie vertieft sich durch das gemeinsame Glaubensleben und durch die gemeinsam empfangene heiligste Eucharistie (vgl. KKK 1644).
b) Die eheliche Liebe verlangt also von Natur aus von den Gatten unverletzliche Treue. Das ergibt sich aus der gegenseitigen Hingabe, in der die beiden Gatten einander schenken. Liebe will endgültig sein. Sie kann nicht bloß "bis auf weiteres" gelten. "Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit" (Vat. II, GS 48,1; vgl. KKK 1646). Der tiefste Grund liegt in der Treue Gottes zu seinem Bund und in der Treue Christi zu seiner Kirche. Durch das Sakrament der Ehe werden die Gatten fähig, diese Treue zu leben und sie zu bezeugen. Durch das Sakrament erhält die Unauflöslichkeit der Ehe einen neuen, tiefen Sinn (vgl. KKK 1647). Sich lebenslang an einen Menschen binden, kann schwierig, ja unmöglich erscheinen. Umso wichtiger ist es, diese frohe Botschaft zu verkünden, daß Gott uns mit einer endgültigen, unwiderruflichen Liebe liebt, daß die Gatten an dieser Liebe teilhaben, daß diese sie trägt und stützt, und daß sie mit der Hilfe Gottes durch ihre Treue Zeugen der treuen Liebe Gottes sein können (vgl. FC 20; vgl. KKK 1648).
c) "Durch ihre natürlich Eigenart sind die Ehe als Institution und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung" (Vat. II, GS 48,1). "Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr viel bei. Derselbe Gott, der gesagt hat: 'Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei' (Gen 2,18) und 'der den Menschen von Anfang an als Mann und Frau schuf' (Mt 19,4), wollte ihm eine besondere Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken verleihen, segnete darum Mann und Frau und sprach: 'Wachset und mehret euch' (Gen 1,28). Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet, daß die Gatten von sich aus entschlossen bereits sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers, der durch sie seine eigene Familie immer mehr vergrößert und bereichert" (Vat. II, GS 50,1; vgl. KKK 1652). - Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe besteht auch in den Früchten des sittlichen, geistigen und übernatürlichen Lebens, das die Eltern durch die Erziehung ihren Kindern weitergeben. Die Eltern sind die ersten und wichtigsten Erzieher ihrer Kinder (vgl. Vat. II, GE 3). In diesem Sinn ist die grundlegende Aufgabe der Ehe und der Familie die, im Dienst des Lebens zu stehen (vgl. FC 28). Eheleute, denen Gott Kindersegen versagt hat, können dennoch ein menschlich und christlich sinnvolles Eheleben führen. Ihre Ehe kann fruchtbar sein an Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft und Opfergeist und diese ausstrahlen (vgl. KKK 1653 f.).
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7. Die Ehe und das sechste Gebot
"Du sollst nicht die Ehe brechen" (Ex 20,14; Dtn 5,18).
"Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen" (Mt 5,27 - 28).
Die Geschlechtlichkeit berührt alle Aspekte des Menschen in der Einheit seines Leibes und seiner Seele. Sie betrifft ganz besonders das Gefühlsleben, die Fähigkeit, zu lieben und Kinder zu zeugen und, allgemeiner, die Befähigung, Bande der Gemeinschaft mit anderen zu knüpfen. Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, muß seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen. Die leibliche, moralische und geistige Verschiedenheit und gegenseitige Ergänzung sind auf die Güter der Ehe und auf die Entfaltung des Familienlebens hingeordnet (vgl. KKK 2332 f.). "Indem Gott den Menschen 'als Mann und Frau' erschuf, schenkte er dem Mann und der Frau in gleicher Weise personale Würde" (FC 22; vgl. Vat. II, GS 49,2). "Der Mensch ist eine Person: das gilt in gleichem Maße für den Mann und für die Frau; denn beide sind nach dem Bild und Gleichnis des personhaften Gottes erschaffen" (Johannes Paul II, Mulieris dignitatem, 15. 8. 1988). Beide Geschlechter besitzen die gleiche Würde, und sind, wenn auch auf verschiedene Weise, Bild der Kraft und der zärtlichen Liebe Gottes. Die eheliche Vereinigung von Mann und Frau ahmt die Freigebigkeit und Fruchtbarkeit des Schöpfers leiblich nach. Diese Vereinigung ist Ursprung aller Generationen (vgl. Gen 4,1 - 2.25 - 26; 5,1; vgl. KKK 2334 f.).
Die Tugend der Keuschheit wahrt zugleich die Unversehrtheit der Person und die Ganzheit der Liebe. Diese Unversehrtheit sichert die Einheit der Person; sie widersetzt sich jedem Verhalten, das diese Einheit beeinträchtigen würde. Sie duldet kein Doppelleben und keine Doppelzüngigkeit (vgl. Mt 5,37). Die Alternative ist klar: Entweder ist der Mensch Herr über seine Triebe und erlangt so den Frieden, oder er wird ihr Knecht und somit unglücklich (vgl. Sir 1,22). Die Keuschheit erfordert also das Erlernen der Selbstbeherrschung, was eine langwierige und wohl lebenslange Aufgabe darstellt. Wer seinem Taufversprechen treu bleiben und den Versuchungen widerstehen will, soll darauf bedacht sein, die Mittel dazu zu ergreifen: Selbsterkenntnis, den jeweiligen Situationen angepaßter Verzicht, Gehorsam gegenüber den Geboten Gottes, Übung der sittlichen Tugenden und Treue im Gebet. Die Tugend der Keuschheit steht unter dem Einfluß der Kardinaltugend der Mäßigung, welche die Leidenschaften und das sinnliche Begehren des Menschen mit Vernunft zu durchdringen sucht. Die Keuschheit ist auch eine Gabe Gottes, eine Frucht des Heiligen Geistes (vgl. Gal 5,22) durch die heilige Taufe, die uns befähigt, der Reinheit Christi (vgl. 1 Joh 3,3) nachzustreben. Bei Taufe und Firmung verpflichtet sich somit der Christ, in seinem Gefühlsleben keusch zu sein. Alle, die an Christus glauben, sind also berufen, ihrem jeweiligen Lebensstand entsprechend ein keusches Leben zu führen (vgl. KKK 2337 - 2348).
Verheiratete sind nun berufen, in ehelicher Keuschheit zu leben; die anderen leben keusch, wenn sie vollkommen enthaltsam sind. Darum sind auch die Brautleute aufgefordert, die Keuschheit in Enthaltsamkeit zu leben als Bewährungszeit in gegenseitiger Achtung und Hoffnung, daß sie von Gott einander geschenkt werden. Sie sollen Liebesbezeugungen, die der ehelichen Liebe vorbehalten sind, der Zeit nach der kirchlichen Heirat vorbehalten. Sie sollen einander helfen, in der Keuschheit zu wachsen (vgl. KKK 2349 f.). Vor der kirchlichen Hochzeit wäre eine körperliche Vereinigung objektiv gesehen Unzucht. Erst in der kirchlich gültigen Ehe wird die leibliche Intimität der Gatten zum Zeichen und Unterpfand der geistigen Gemeinschaft (vgl. KKK 2360). "Infolgedessen ist die Sexualität, in welcher sich Mann und Frau durch die Eheleuten eigenen und vorbehaltenen Akte einander schenken, keineswegs etwas rein Biologisches, sondern betrifft den innersten Kern der menschlichen Person als solcher. Auf wahrhaft menschliche Weise wird sie nur vollzogen, wenn sie in jene Liebe integriert ist, mit der Mann und Frau sich bis zum Tod vorbehaltlos einander verpflichten" (FC 11; vgl. Tob 8,4 - 9; vgl. KKK 2361).
"Jene Akte also, durch welche die Eheleute innigst und lauter eins werden, sind von sittlicher Würde; sie bringen, wenn sie human vollzogen werden, jenes gegenseitige Übereignetsein zum Ausdruck und vertiefen es, durch das sich die Gatten gegenseitig in Freude und Dankbarkeit reich machen" (Vat. II, GS 49,2). Die Geschlechtlichkeit ist eine Quelle der Freude und Lust: "Der Schöpfer selbst hat es so eingerichtet, daß die Gatten bei dieser Zeugungsfunktion Lust und Befriedigung des Leibes und des Geistes erleben. Somit begehen die Gatten nichts Böses, wenn sie diese Lust anstreben und sie genießen. Sie nehmen das an, was der Schöpfer ihnen zugedacht hat. Doch sollen die Gatten sich innerhalb der Grenzen einer angebrachten Mäßigung zu halten wissen" (Pius XII., Ansprache 29. 10. 1951). Vorausgesetzt ist hier jedoch, daß sich durch diese eheliche Vereinigung der doppelte Zweck der Ehe verwirklichen kann: das Wohl der Gatten selbst und die Offenheit zur Weitergabe des Lebens. Man kann diese beiden Bedeutungen der Ehe nicht voneinander trennen, ohne das geistliche Leben des Ehepaares zu beeinträchtigen und die Güter der Ehe und die Zukunft der Familie aufs Spiel zu setzen. Die eheliche Liebe - so kann hier wiederholt werden - steht somit unter der doppelten Forderung der Treue und der Fruchtbarkeit (vgl. KKK 2362 f.).
Die Fruchtbarkeit ist eine Gabe, ein Zweck der Ehe, denn die eheliche Liebe neigt von Natur aus dazu, fruchtbar zu sein. Das Kind kommt also nicht von außen zu der gegenseitigen Liebe der Gatten hinzu, sondern es entspringt im Herzen dieser gegenseitigen Hingabe, deren Frucht und Erfüllung es ist. Darum lehrt die Kirche, daß "jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens ausgerichtet bleiben muß" (Paul VI., Humanae vitae, 25. 7. 1968 [= HV] Nr. 11). "Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Bedeutungen - liebende Vereinigung und Fortpflanzung - die beide dem ehelichen Akt innewohnen" (HV 12; vgl. Pius XI., Casti connubii; vgl. KKK 2366 f.).
Ein besonderer Aspekt dieser Verantwortung betrifft die Empfängnisregelung. Aus berechtigen Gründen dürfen die Eheleute für Abstände zwischen den Geburten ihrer Kinder sorgen wollen. Es ist an ihnen, zu prüfen, ob ihr Wunsch nicht auf Egoismus beruht, sondern der angebrachten Großmut einer verantwortlichen Elternschaft entspricht. Außerdem werden sie ihr Verhalten nach den objektiven Maßstäben der Sittlichkeit regeln: "Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt, hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit" (Vat. II, GS 51,3). "Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz die Bedeutung gegenseitiger und wahrer Liebe und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist" (HV 12; KKK 2368 f.).
Nur (1.) die zeitweilige Enthaltsamkeit sowie (2.) die auf Selbstbeobachtung und der Wahl von unfruchtbaren Perioden der Frau beruhenden Methoden der Empfängnisregelung (vgl .HV 16) entsprechen den objektiven Kriterien der Moral. Diese Methoden achten nämlich den Leib der Eheleute, ermutigen diese zur Zärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit. Hingegen ist "jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel" (HV 14). "Während die geschlechtliche Vereinigung ihrer ganzen Natur nach ein vorbehaltloses gegenseitiges Sich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringt, wird sie durch die Empfängnisverhütung zu einer objektiv widersprüchlichen Gebärde, zu einem Sich-nicht-ganz-Schenken. So kommt zur aktiven Zurückweisung der Offenheit für das Leben auch eine Verfälschung der inneren Wahrheit ehelicher Liebe, die ja zur Hingabe in personaler Ganzheit berufen ist." Dieser moralische Unterschied zwischen der immer in sich schwer sündhaften Empfängnisverhütung und der Zuflucht zu den natürlichen Fruchtbarkeitszyklen ist "mit zwei sich ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft" (FC 32; vgl. KKK 2370).
Jedes direkte Suchen einer Geschlechtslust ohne naturgemäße Beachtung der Schöpfungsordnung (z. B. fehlende Offenheit für Fortpflanzung beim an sich legitimen ehelichen Verkehr mit Vor- und Nachspiel) ist schwere Sünde, egal ob in Gedanken oder Werken. Es geht also darum, den Kindersegen nicht durch Verhütung bewußt auszuschließen bzw. dabei sogar frühabtreibende Mittel (= in Wirklichkeit also Tötungmittel: Spirale, Pille danach, aber auch manchmal die Minipille und sogar u. U. die normale Pille durch Verhinderung der Einnistung [= Nidationshemmung] des befruchteten Eis) zu tolerieren bzw. einzusetzen. Es geht schließlich auch darum, als Verheirateter den ehelichen Geschlechtsverkehr nicht grundlos zu verweigern und die Bequemlichkeit zu besiegen, um den Körper der Frau so zu beobachten und kennenzulernen und dementsprechend zeitweilige Enthaltsamkeitsphasen einzulegen, um die zuverlässigen Methoden der natürlichen Empfängnisregelung partnerschaftlich zu praktizieren, sodaß sich jeder Einsatz frühabtreibender Verhütungsmittel mit all ihren auch gesundheitlich negativen Folgen für das natürliche Frausein erübrigt (Information zur Frage des therapeutischen Einsatzes der Pille).
Eheliche Untreue heißt Ehebruch - Christus verurteilt schon den Ehebruch im Geiste (vgl. Mt 5,27 - 28). Das sechste Gebot und das Neue Testament verbieten den Ehebruch absolut (vgl. Mt 5,32; 19,6; Mk 10,11; 1 Kor 6,9 - 10). Der Ehebrecher verletzt das Band der Ehe, er verletzt auch das Recht seines Ehepartners und schädigt die Institution der Ehe, indem er den heiligen Vertrag nicht einhält, der ihr zugrunde liegt (vgl. KKK 2380 f.)
Links zu diesem Thema:1. zu einer wichtigen Orientierung in Fragen der Verhütungs(mittel)
2. zur Informationsseite über natürliche Empfängnisregelung
4. zu einer weiteren Informationsseite über natürliche Empfängnisregelung (Billings-Ovulations-Methode)
5. zu schweren Vorwürfen gegen die Pille aus Sicht einer Ärztin
6. zum hervorragenden YOU! Magazin für die Jugend
Einschub: Der Papst ruft uns auf: Geistige Revolution der Reinheit ist nötig!
"Ihr müßt euch auf eure zukünftige Verantwortung durch ernsthaftes Studium, Liebe zur Reinheit und Solidarität mit der Gemeinschaft vorbereiten ... Die meisten von euch werden ihren Lebensweg in der Ehe gehen. Auch das erfordert eine Art von Bildung. Ihr müßt euch auf die wunderbare Aufgabe der Ehe und der Gründung einer Familie, der wichtigsten Zelle der christlichen Gemeinschaft, vorbereiten. Als junge Christen müßt ihr sorgfältig darauf hinarbeiten, gute Ehepartner und Eltern in euren eigenen Familien zu werden.
Ein wesentliches Element eurer Vorbereitung auf die Ehe ist eure Berufung zur Keuschheit. Ich weiß, daß junge Menschen Heuchelei ablehnen. Ihr wollt mit euch selbst und anderen ehrlich sein. Ein tugendhafter Mensch ist ehrlich. Als GOTT uns schuf, gab Er uns mehr als eine Art und Weise, miteinander zu 'sprechen'. Außer der Möglichkeit, uns durch Sprache zu verständigen, können wir uns auch durch unseren Körper ausdrücken. Gesten sind wie 'Worte', die verraten, wer wir sind. Unser geschlechtliches Verhalten sind 'Worte', die unser Wesen offenbaren. Der HERR verlangt, daß wir unser Geschlechtsleben nach Seinem Plan gestalten. Er erwartet, daß wir wahrheitsgetreu 'sprechen'.
Eine aufrichtige geschlechtliche 'Sprache' fordert von uns die Verpflichtung zu lebenslanger Treue. Seinen Körper einem anderen Menschen schenken, symbolisiert das volle Sichschenken an diesen Menschen. Aber wenn ihr nicht verheiratet seid, gebt ihr zu, daß sich eure Einstellung in Zukunft vielleicht ändern könnte. Von vollem Sichschenken kann also nicht die Rede sein. Ohne Ehebund sind geschlechtliche Beziehungen eine Lüge - und Ehe bedeutet für Christen Ehesakrament.
Die Keuschheit - die bedeutet, die Würde anderer achten, weil unser Leib ein Tempel des HL. GEISTES ist (vgl. 1 Kor 6,19) - hilft euch, in der Liebe zum Nächsten und zu GOTT zu wachsen. Sie bereitet euch auf das wahre Sichschenken (vgl. II. Vatikanum, Gaudium et spes, 48) vor, das die Grundlage der christlichen Ehe ist. Und noch wichtiger, sie lehrt euch so zu lieben, wie CHRISTUS geliebt hat, indem Er sein Leben für uns hingab (vgl. Joh 15,13).
Laßt euch nicht von leeren Worten jener täuschen, die eure Keuschheit oder eure Selbstkontrolle verspotten. Die Stärke eurer künftigen Liebe in der Ehe ist von der Intensität eurer jetzigen Bemühungen, wahre Liebe zu erlernen, abhängig - von jener Keuschheit, die den Verzicht auf alle außerehelichen geschlechtlichen Beziehungen einschließt. Die sexuelle Enthaltsamkeit der Keuschheit ist der einzig sichere und tugendhafte Weg, der tragischen AIDS-Plage, die so viele junge Opfer gefordert hat, ein Ende zu setzen.
'Empfangt Macht und Stärke' (Dtn 31,6) mit Hilfe der Gnade GOTTES in den Sakramenten der Buße und der Eucharistie. Der Papst drängt euch, diese geistige Revolution der Reinheit von Leib und Seele zu befolgen. Möge die Erlösung CHRISTI in euch Früchte tragen! Die Welt von heute hat diese Art von Revolution nötig!"
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8. Kinder als Geschenk Gottes: sittliche Konsequenzen
Das menschliche Leben selbst ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Es gibt daher keinen einzigen denkbaren Rechtfertigungsgrund, der das Lebensrecht des Ungeborenen jemals zur Seite schieben könnte - Abtreibung bleibt unter allen denkbaren Umständen ein klarer Mord, auch wenn manche Staaten das Menschenrecht auf das eigene Leben nicht mehr ernstnehmen und darum ihrer Pflicht zum Schutz des Lebens und zur Pflicht der Bestrafung aller Mordbeteiligten nicht mehr nachkommen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen menschlichen Wesens auf das Leben (vgl. Donum vitae 1,1). Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es daher für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich. Das letzte II. Vatikanische Konzil lehrte klar: "Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen" (GS 51,3). Die Kirche ahndet dieses Vergehen mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation, die durch das Begehen der Straftat automatisch von selbst eintritt. Damit zeigt sie im Gegensatz zu den schwach gewordenen Staaten mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird. Jene Staaten wie Österreich, die nicht mehr jedes menschliche Leben gleich schützen, haben in der Praxis die Gleichheit aller vor dem Gesetz aufgegeben (vgl. KKK 2270 - 2273).
Die vorgeburtliche Diagnostik steht dann in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie - je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen - die Möglichkeit in Erwägung zieht, einen Kindermord im Mutterschoß z. B. wegen Behinderung durchzuführen. Eine solche Diagnose darf also nicht gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein (vgl. KKK 2275).
Die Heilige Schrift und die kirchliche Überlieferung sehen in kinderreichen Familien ein Zeichen des göttlichen Segens und der Großzügigkeit der Eltern (vgl. Vat. II, GS 50,2). Keine Kinder bekommen zu können, ist für Eheleute ein schweres Leid. "Herr, mein Herr, was willst du mir schon geben? Ich gehe doch kinderlos dahin ..." (Gen 15,2). "Verschaff mir Söhne! Wenn nicht, sterbe ich" schreit Rahel ihrem Gatten Jakob zu (Gen 30,1). Techniken jedoch, die durch das Einschalten einer dritten Person (Ei- oder Samenspende, Leihmutterschaft) die Gemeinsamkeit der Elternschaft auflösen, sind äußerst verwerflich. Diese Techniken (heterologe künstliche Insemination und Befruchtung) verletzten das Recht des Kindes, von einem Vater und von einer Mutter abzustammen, die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind. Sie verletzen ebenso das Recht beider Eheleute, "daß der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird" (Donum vitae, 22. 2. 1987, Nr. 2,1; KKK 2373 - 2376).
Werden diese Techniken nun innerhalb des Ehepaares angewendet (homologe künstliche Insemination und Befruchtung), sind sie vielleicht weniger verwerflich, bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar, weil sie den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt trennen. Der Akt, der die Existenz des Kindes begründet, ist dann kein Akt mehr, bei dem sich zwei Personen einander hingeben. Somit vertraut man "das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person. Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit, die Eltern und Kindern gemeinsam sein muß" (Donum vitae 2,5).
Das Kind ist nicht etwas Geschuldetes, sondern ein Geschenk. Das "vorzüglichste Geschenk der Ehe" ist also eine menschliche Person. Das Kind darf nicht als Eigentum angesehen werden, so als könnte man ein "Recht auf das Kind" beanspruchen. In diesem Bereich besitzt einzige das Kind eigentliche Rechte: das Recht, die "Frucht des spezifischen Aktes der ehelichen Hingabe seiner Eltern zu sein" und das Recht, "vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet zu werden" (Donum vitae 2,8). Unfruchtbare Eheleute können ihre Großmut auch darin zeigen, indem sie verlassene Kinder adoptieren oder anspruchsvolle Dienste an anderen erfüllen (KKK 2377 - 2379).
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9. Weitere konkretere Pflichten und Rechte, die sich aus dem Eheschluß ergeben:
a) Der Mann erhält die hausherrliche (und väterliche) Gewalt und ist bei Notwendigkeit zum standesgemäßen Unterhalt der Frau verpflichtet.
b) Beide Ehegatten sind verpflichtet, einander zu lieben, einander zu helfen und miteinander zusammenzuleben (Gemeinschaft/Gemeinsamkeit des Wohnens, des Tisches und des Bettes) sowie die eheliche Treue zu halten.
Nur mit gegenseitiger Zustimmung können die Ehegatten die Gemeinschaft/Gemeinsamkeit des Bettes aufheben, wenn dadurch kein Teil in die Gefahr der Unenthaltsamkeit kommt. Sich gegen den Willen des anderen Ehegatten lange Zeit von ihm trennen, ist schwere Sünde, außer es liegt ein wichtiger Entschuldigungsgrund vor (z. B. Wohl des Staates, Besorgung wichtiger Familienangelegenheiten etc.).
c) Abgesehen von Lebensgefahr oder Geschlechtskrankheiten ist man unter Beachtung der unaufgebbaren Grundzwecke der Geschlechtlichkeit im engeren Sinn (kein direktes Eingreifen gegen die Offenheit für Nachwuchs und Bezeugung der ehelichen Liebe) zur Leistung der sog. "ehelichen Pflicht" an sich unter schwerer Sünde gehalten, wenn der andere Teil ernstlich darum bittet, insbesondere wenn er in Gefahr der Unenthaltsamkeit wäre.
Nur eine läßliche Sünde ist die Verweigerung der ehelichen Pflicht ansonsten, wenn der andere Teil von seiner Forderung leicht absteht oder wenn die Leistung nur auf kurze Zeit verschoben wird oder wenn bei häufigerem Verkehr die Leistung nur selten verweigert wird.
Eine Entschuldigung von der Leistung der ehelichen Pflicht bestünde bei nicht verziehenem Ehebruch des anderen Teiles; bei Vernachlässigung der Sorge für den Unterhalt von Frau und Kind(ern); bei mangelndem Vernunftgebrauch dessen, der bittet; bei übermäßigen Forderungen bzw. bei großer Gefahr für Gesundheit oder Leben sowie im Interesse des Seelenheiles.
d) Beide Ehegatten sind verpflichtet, für die Kinder zu sorgen.
Die Liebe ist die Grundpflicht, welche die Eltern gegen die Kinder haben. Vor der Geburt muß alles vermieden werden, was der Leibesfrucht schädlich ist. Nach der Geburt soll die Mutter selbst ihr Kind stillen, wenn sie nicht durch einen schwerwiegenden Grund entschuldigt ist.
Die Sorge für die Kinder erstreckt sich auf die religiöse und sittliche Erziehung, auf die Sorge für ihr körperliches Wohl, ihre bürgerliche Ausbildung und ihr irdisches Wohl. Hierher gehört auch die Sorge für Nahrung, Kleidung und Wohnung sowie die Pflicht, durch Arbeit und Sparsamkeit womöglich eine materielle Sicherung für die Zukunft der Kinder zu schaffen. Das natürliche Recht auf Erziehung der Kinder kann den Eltern vom Staate nicht genommen werden. Das bedeutet, daß die Eltern immer in den schulischen Betrieb eingreifen können, z. B. durch Abmeldung von Gegenständen, die der katholischen Religion und Moral eindeutig widersprechen. Kraft dieser Pflicht müssen die Eltern ihre Kinder also standesgemäß ausbilden lassen, sie frühzeitig an Selbsttätigkeit gewöhnen, besonders aber für ihr sittliche und ewiges Wohl sorgen. Besonders aus letzterer Pflicht entspringt auch die Pflicht eines guten Beispiels, der Zurechtweisung und der Wachsamkeit.
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10. Das Um und Auf: gemeinsame Ausrichtung auf den dreifaltigen Gott - Gebetsleben!
Das gemeinsame Streben in der Nachfolge des Weges Jesu Christi, das gemeinsame Streben nach Anbetung des wahren Gottes, das gemeinsame und individuelle Gebetsleben sind die Stützpfeiler für eine christliche Ehe, die wirklich auf Jesus Christus baut.
Abgesehen davon, daß der Padre im Falle des Falles nach Abklärung aller wesentlichen Fragen auch persönlich für Ehevorbereitung, Beichte, Trauung zur Verfügung steht, empfehle ich Dir auch gerne an Deinem Ort einen guten Beichtvater oder ein gutes Eheseminar. Hast Du sonst Fragen zum Verständnis oder irgendein Anliegen, so am besten jetzt gleich per eMail oder per Formular direkt an den Padre, das lese nur ich. (Die Nutzung meiner öffentlichen Schlüssel für GNuPG oder PGP ist möglich.)
Zur weiteren Beichtvorbereitung!
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(Vizeoffizial Mag. theol. Dr. iur. can. Alexander Pytlik)